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service:unterrichtsausfall

Unterrichtsausfall bei extremer Witterung (Niedersachsen / Landkreis Cloppenburg)

Unterrichtsausfall ist in Niedersachsen klar geregelt: Über witterungsbedingten Unterrichtsausfall entscheidet im Landkreis Cloppenburg die Kreisverwaltung. Die Schule bleibt grundsätzlich geöffnet und stellt eine Betreuung für ankommende Kinder sicher. Im Primarbereich dürfen Kinder bei vorzeitigem Unterrichtsende nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten nach Hause geschickt werden.[1][2][3]

Kurz auf einen Blick

Thema Regelung / Hinweis
Wer entscheidet? Im Landkreis Cloppenburg die Kreisverwaltung (witterungsbedingter Unterrichtsausfall). [1]
Bleibt die Schule geöffnet? Ja. Betreuung/Aufsicht für Kinder, die kommen. [1][3]
Dürfen Grundschulkinder einfach nach Hause? Nein. Nur mit vorheriger Zustimmung der Erziehungsberechtigten. [1][2]
Schulweg ohne angeordneten Ausfall Eltern entscheiden, ob der Schulweg zumutbar und sicher ist. [1]
Wenn die Lage während des Schultags kippt Schulleitung entscheidet über Maßnahmen, ggf. vorzeitiges Unterrichtsende. [3]
Ganztagsangebot? Entfällt. Notbetreuung nur in verlässlicher Vormittagszeit (z. B. bis 13 Uhr). [4][3][5]

Was bedeutet Unterrichtsausfall?

Unterrichtsausfall heißt, dass der reguläre Unterricht nicht stattfindet, z. B. wegen extremer Witterung:

  • Eisglätte / Eisregen
  • Schneeverwehungen
  • Sturm
  • Hochwasser
  • große Hitze

Wichtig: Auch bei angeordnetem Unterrichtsausfall bleibt die Schule geöffnet. Lehrkräfte sind im Dienst und betreuen die Kinder, die trotzdem kommen.[3][1]

Ganztag bei Unterrichtsausfall: Der vollständige Ganztag entfällt, da er auf regulären Unterricht und sichere Nachmittags‑Rückfahrt angewiesen ist. Stattdessen bieten wir eine Notbetreuung in der verlässlichen Vormittagszeit (mindestens fünf Zeitstunden, z. B. 8–13 Uhr) an. Dies schützt vor Gefahren auf Schulweg und Gelände und entspricht dem Ganztagsschulerlass.[4][5][3]


Wer entscheidet über Unterrichtsausfall?

1) Witterungsbedingter Unterrichtsausfall (vor Schulbeginn)

In Niedersachsen kann die Entscheidung über witterungsbedingten Unterrichtsausfall auf die Landkreise übertragen werden. Im Landkreis Cloppenburg entscheidet die Kreisverwaltung über witterungsbedingten Unterrichtsausfall für alle Schulen im Kreisgebiet.[1][3]

2) Akute Veränderung während des laufenden Schultags

Wenn der Unterricht bereits läuft und sich die Lage akut verändert, entscheidet die Schulleitung über eine vorzeitige Beendigung des Unterrichts.[3]


Wie erfahren Eltern vom Unterrichtsausfall?

Offizielle Quelle: Landkreis Cloppenburg

Der Landkreis Cloppenburg veröffentlicht einen angeordneten Unterrichtsausfall in der Regel früh morgens (häufig bis etwa 5:15 Uhr) auf seiner Internetseite. Dort findet sich immer der aktuellste Stand.[1]

Weitere Informationswege

Zusätzlich informieren häufig:

  • lokale Medien (z. B. Radiodurchsagen)
  • Warn- und Informationssysteme / Apps

Telefonische Nachfragen beim Landkreis sollen möglichst vermieden werden.[1]

Bei Entfall des Ganztags: Wir informieren zusätzlich über iServ, Homepage oder WhatsApp-Gruppe über den Umfang der Notbetreuung.[4]


Schulweg: Entscheidung der Eltern

Auch wenn kein Unterrichtsausfall angeordnet ist, können Eltern selbst entscheiden, ob der Schulweg für ihr Kind zumutbar und sicher ist.[1]

Wenn ein Busunternehmen Fahrten wegen Gefahr kurzfristig einstellt, kann es auch ohne angeordneten Unterrichtsausfall zu Ausfällen kommen.[1]


Betreuung in der Schule trotz Ausfall

Bei angeordnetem Unterrichtsausfall gilt:

  • Alle Kinder, die zur Schule kommen, werden beaufsichtigt – bis sie das Schulgelände verlassen.[3][1]

Für die Grundschule (Primarbereich) gilt zusätzlich:

  • Kinder dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der Erziehungsberechtigten nach Hause entlassen werden – auch bei vorzeitiger Schulschließung.[2][1]

Notbetreuung statt Ganztag: Wir sichern die verlässliche Vormittagszeit (z. B. bis 13 Uhr), da Ganztagsangebote bei Sturm oder Glätte nicht sicher durchführbar sind (Gefahr für Heimfahrt, Personalverfügbarkeit).[5][4][3]


FAQ für Eltern (kurz)

Muss mein Kind zur Schule kommen, wenn Unterrichtsausfall angeordnet ist? Nein – es findet kein regulärer Unterricht statt. Wenn Ihr Kind dennoch kommt, wird es betreut.[1]

Darf mein Kind früher nach Hause geschickt werden? In der Grundschule nur mit vorheriger Zustimmung der Erziehungsberechtigten.[1]

Was, wenn kein Unterrichtsausfall angeordnet wurde, der Schulweg aber gefährlich ist? Dann entscheiden Sie als Eltern, ob der Schulweg zumutbar und sicher ist.[1]

Fährt der Ganztag weiter, wenn Unterricht ausfällt? Nein, Ganztag entfällt aus Sicherheitsgründen; Notbetreuung vormittags wird angeboten.[4][3]


Quellen

service/unterrichtsausfall.txt · Zuletzt geändert: von maria.kruse