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schulordnung:08_schlussbestimmungen

Schlussbestimmungen und salvatorische Klausel

Die genannten Anlagen sind integraler Bestandteil der Schulordnung.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Schulordnung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Schulordnung unberührt.

Die Grundschule Wachtum verpflichtet sich, für unwirksame Bestimmungen eine möglichst ähnliche wirksame Regelung zu treffen.

Diese Schulordnung tritt mit Beschlussfassung der Gesamtkonferenz in Kraft und hat unbefristete Gültigkeit.


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schulordnung/08_schlussbestimmungen.txt · Zuletzt geändert: von maria.kruse