Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


konzepte:gesundheit_sicherheit:schulsozialarbeit

Schulsozialarbeit

← Zur Übersicht „Konzepte“

Schulsozialarbeit ist ein freiwilliges Unterstützungsangebot für alle Schülerinnen und Schüler, Eltern/Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte unserer Schule. Ziel ist es, Kinder in ihrer Entwicklung zu stärken, Konflikte gut zu lösen und bei Belastungen frühzeitig zu unterstützen.


Unsere Schulsozialarbeiterin

Claudia Koppelmann ist seit November 2021 an den Grundschulen Bunnen, Evenkamp und Wachtum tätig.


Was wird angeboten?

  • Beratung und Begleitung von Schüler:innen
  • Unterstützung bei schulischen Anforderungen und belastenden Situationen
  • Streitschlichtung und Krisenintervention
  • Vermittlung zwischen Eltern / Schüler:innen / Lehrkräften
  • Projekte zur Persönlichkeitsstärkung, zum Sozialverhalten, zu Konfliktlösungen und zur Gewaltprävention
  • Beratung in Erziehungsfragen
  • Unterstützung bei familiären Problemen
  • Vernetzung und Vermittlung weiterer Hilfsangebote
  • Zusammenarbeit mit der Schule und Beratung des Kollegiums
  • Teilnahme an Netzwerken mit außerschulischen Partnern

Für wen ist das da?

Sie können sich melden,

  • wenn Sie einen Gesprächspartner suchen,
  • wenn Schwierigkeiten im Schulalltag belasten,
  • wenn Sie gemeinsam nach Lösungen suchen möchten.

Gespräche sind freiwillig und werden vertraulich geführt.


So läuft ein Gespräch ab

  1. Kontaktaufnahme (telefonisch, per E-Mail oder in der Schule)
  2. Kurze Klärung des Anliegens (ggf. mit Kind und/oder Eltern)
  3. Absprachen zu weiteren Schritten (z. B. weitere Gespräche, Einbindung von Klassenleitung, Vermittlung externer Hilfen)
  4. Dokumentation in angemessenem Umfang

Erreichbarkeit & Kontakt

Ansprechpartnerin Claudia Koppelmann
Sprechzeit (GS Wachtum) montags, 08:30–12:00 Uhr
E-Mail koppelmann@caritas-sozialwerk.de
Mobil 01511-9524248

Außerhalb der Sprechzeit ist eine Terminvereinbarung möglich.


Vertraulichkeit & Kinderschutz

  • Grundsatz: Vertraulichkeit. Inhalte aus Gesprächen werden nicht ohne Einverständnis weitergegeben.
  • Ausnahme Kinderschutz: Wenn gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegen, wird nach den gesetzlichen Vorgaben gehandelt (z. B. Einbeziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft und ggf. Kontakt zum Jugendamt). Ziel ist Schutz und Unterstützung des Kindes.

Zusammenarbeit an unserer Schule

Schulsozialarbeit arbeitet eng mit Lehrkräften und Schulleitung zusammen und stärkt unsere Schul- und Wertekultur (siehe Unsere Leitsätze). Sie ergänzt Maßnahmen im Bereich Gesundheit, Prävention und Konfliktkultur (vgl. Konzept zur Gesundheitsförderung).


Rechtlicher Rahmen in Niedersachsen (kurz)

  • Landesweit geregelte Aufgaben und Qualitätsstandards (Erlass „Soziale Arbeit in schulischer Verantwortung“).
  • Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe ist gesetzlich vorgesehen.
  • Kinderschutz: Vorgehen nach den gesetzlichen Bestimmungen; Beratung durch Fachkräfte und ggf. Einbindung des Jugendamts.

(Die genannten Punkte bilden den Orientierungsrahmen für unser Handeln in Schule und Schulsozialarbeit.)


_Stand: 2025-10-19. Bitte melden Sie Aktualisierungswünsche im Sekretariat._
konzepte/gesundheit_sicherheit/schulsozialarbeit.txt · Zuletzt geändert: von maria.kruse