konzepte:ganztag
Regelungen zum Ganztagsangebot an unserer Schule – Stand Juli 2026
1. Angebot und Anpassung
- An unserer Schule wird von Montag bis Donnerstag ein Ganztagsangebot bereitgestellt.
- NEU: Für Klasse 1 wird ab dem 1.8.2026 auch am Freitag ein Ganztagsangebot möglich sein.
2. Tagesstruktur
- Der Ganztag startet nach dem gemeinsamen Mittagessen um 13:10 Uhr mit einer Lernzeit.
- An die Lernzeit schließt sich eine Spiel- und Erholungspause an.
- Ab 14:45 Uhr finden die Arbeitsgemeinschaften (AGs) statt.
- Der Schultag endet gemeinsam um 15:45 Uhr.
3. Verbindliche Anmeldung
- Die Anmeldung zum Ganztag erfolgt ausschließlich über ein Online-Formular, das per Elternbrief über den Iserv zur Verfügung gestellt wird.
- Die Teilnahme am Ganztag ist für ein Halbjahr bindend.
- Ab- oder Ummeldungen während des Halbjahres sind nicht möglich.
- AGs werden jeweils zu Beginn eines neuen Schulhalbjahres neu zur Wahl angeboten.
4. Mittagsverpflegung
- Mit der Anmeldung nimmt das Kind am gemeinsamen Mittagessen teil, wobei zwei Varianten möglich sind:
- Mitgebrachte Mahlzeit des Kindes
- Kostenpflichtiges Schulessen
- Der Preis für ein Menü beträgt zur Zeit 2,80 €.
- Das Essensgeld ist nach Rechnungserhalt umgehend zu begleichen.
- Unterstützung für das Essensgeld kann bei Bedürftigkeit beantragt werden.
5. Verhaltensregeln in der Mensa
- Gemeinsames Essen mit Respekt für das Essen und die Gespräche Anderer.
- Einhaltung von Hygienestandards und Tischsitten.
- Rücksichtsvolle Essensaufnahme, keine Verschwendung und ordentliches Verlassen des Platzes.
- Befolgen der Anweisungen des Mensapersonals und Beachtung der Regeln.
6. Lernzeit
- Alle im Ganztag angemeldeten Schülerinnen und Schüler nehmen nach dem Mittagessen an der Lernzeit teil und können in Ruhe ihre Lernaufgaben machen.
- Eine komplette Kontrolle der Aufgaben ist allerdings nicht möglich und verbleibt weiterhin in der Verantwortung der Eltern (siehe Hausaufgabenkonzept)
7. AG-Angebote Unser Ganztagsangebot ist immer auf die Wünsche und Bedürfnisse der Kinder angepasst.
8. Versicherungsschutz und Aufsichtspflicht
- Schüler sind bei schulischen Veranstaltungen versichert.
- Die Aufsichtspflicht und der Versicherungsschutz entfallen bei Verlassen des Schulgeländes ohne Erlaubnis.
- Die hier aufgeführten Bestimmungen sind verbindlich für alle Teilnehmenden des Ganztagsangebots.
- Wir bitten um Beachtung und Einhaltung dieser Regeln, um einen geregelten und harmonischen Ablauf zu gewährleisten.
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