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konzepte:ganztag

Regelungen zum Ganztagsangebot an unserer Schule – Stand Juli 2026

1. Angebot und Anpassung

  • An unserer Schule wird von Montag bis Donnerstag ein Ganztagsangebot bereitgestellt.
  • NEU: Für Klasse 1 wird ab dem 1.8.2026 auch am Freitag ein Ganztagsangebot möglich sein.

2. Tagesstruktur

  • Der Ganztag startet nach dem gemeinsamen Mittagessen um 13:10 Uhr mit einer Lernzeit.
  • An die Lernzeit schließt sich eine Spiel- und Erholungspause an.
  • Ab 14:45 Uhr finden die Arbeitsgemeinschaften (AGs) statt.
  • Der Schultag endet gemeinsam um 15:45 Uhr.

3. Verbindliche Anmeldung

  • Die Anmeldung zum Ganztag erfolgt ausschließlich über ein Online-Formular, das per Elternbrief über den Iserv zur Verfügung gestellt wird.
  • Die Teilnahme am Ganztag ist für ein Halbjahr bindend.
  • Ab- oder Ummeldungen während des Halbjahres sind nicht möglich.
  • AGs werden jeweils zu Beginn eines neuen Schulhalbjahres neu zur Wahl angeboten.

4. Mittagsverpflegung

  • Mit der Anmeldung nimmt das Kind am gemeinsamen Mittagessen teil, wobei zwei Varianten möglich sind:
  1. Mitgebrachte Mahlzeit des Kindes
  2. Kostenpflichtiges Schulessen
  • Der Preis für ein Menü beträgt zur Zeit 2,80 €.
  • Das Essensgeld ist nach Rechnungserhalt umgehend zu begleichen.
  • Unterstützung für das Essensgeld kann bei Bedürftigkeit beantragt werden.

5. Verhaltensregeln in der Mensa

  • Gemeinsames Essen mit Respekt für das Essen und die Gespräche Anderer.
  • Einhaltung von Hygienestandards und Tischsitten.
  • Rücksichtsvolle Essensaufnahme, keine Verschwendung und ordentliches Verlassen des Platzes.
  • Befolgen der Anweisungen des Mensapersonals und Beachtung der Regeln.

6. Lernzeit

  • Alle im Ganztag angemeldeten Schülerinnen und Schüler nehmen nach dem Mittagessen an der Lernzeit teil und können in Ruhe ihre Lernaufgaben machen.
  • Eine komplette Kontrolle der Aufgaben ist allerdings nicht möglich und verbleibt weiterhin in der Verantwortung der Eltern (siehe Hausaufgabenkonzept)

7. AG-Angebote Unser Ganztagsangebot ist immer auf die Wünsche und Bedürfnisse der Kinder angepasst.

8. Versicherungsschutz und Aufsichtspflicht

  • Schüler sind bei schulischen Veranstaltungen versichert.
  • Die Aufsichtspflicht und der Versicherungsschutz entfallen bei Verlassen des Schulgeländes ohne Erlaubnis.
  • Die hier aufgeführten Bestimmungen sind verbindlich für alle Teilnehmenden des Ganztagsangebots.
  • Wir bitten um Beachtung und Einhaltung dieser Regeln, um einen geregelten und harmonischen Ablauf zu gewährleisten.
konzepte/ganztag.txt · Zuletzt geändert: von maria.kruse