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konzepte:aufsichtskonzept

Aufsichtskonzept der Grundschule Wachtum

Stand: September 2025

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1. Vorwort

Die Aufsichtspflicht ist eine wesentliche Aufgabe unserer Schule. Sie dient der Sicherheit aller Schülerinnen und Schüler und trägt zu einem geregelten, respektvollen Miteinander im Schulalltag bei. Dieses Konzept legt Zuständigkeiten, Abläufe und Regeln verbindlich fest.

2. Rechtliche Grundlagen

  • Geregelt in § 62 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG).
  • Die Schule übernimmt die Aufsicht während des Schulbesuchs: im Unterricht, in Pausen, auf dem Schulgelände, bei Veranstaltungen sowie an den Bushaltestellen.
  • Beginn: mit Betreten des Schulgeländes / Ankunft an der Haltestelle.
  • Für den Schulweg außerhalb des Geländes sind die Erziehungsberechtigten verantwortlich.
  • Vorzeitige Entlassungen nur mit schriftlicher Genehmigung.

3. Zeiten und Rahmenbedingungen

  • Aufsichtsbeginn: 8:00 Uhr
  • Unterrichtsbeginn: 8:15 Uhr
  • Unterrichtsende / Busabfahrten: 11:50 Uhr, 13:10 Uhr, 15:45 Uhr
  • Weitere Abholzeit: 14:45 Uhr (ohne Bus – Verantwortung der Eltern)
  • Verlässlichkeit: bis 13:10 Uhr
  • Nach Unterrichtsschluss verlassen die Kinder das Gelände oder gehen in Betreuung/Ganztagsangebote.

4. Aufsichtsführung im Schulalltag

4.1 Unterricht

  • Lehrkräfte beaufsichtigen während der Unterrichtszeit.
  • Nach Unterrichtsende wird der Klassenraum von allen Kindern verlassen.

4.2 Pausen

  • Aufenthalt auf dem Schulhof.
  • Mindestens eine Aufsichtsperson ist anwesend.
  • Bei schlechtem Wetter: Aufenthalt im Klassenraum, leises Beschäftigen, Beaufsichtigung durch eine Aufsichtsperson.

4.3 Bushaltestelle

  • Aufsicht vor und nach dem Unterricht durch Lehrkraft oder Aufsichtsperson.
  • Zu Beginn des Schuljahres Einweisung in sicheres Verhalten.

5. Schülerbeförderung und Verhalten im Bus

Die Schülerbeförderung erfolgt durch den Landkreis Cloppenburg.

  • Den Anweisungen der Busfahrerin / des Busfahrers ist Folge zu leisten.
  • Bei grobem Fehlverhalten kann die Mitfahrt untersagt werden.

Regeln im Bus:

  1. Rücksicht auf Mitschülerinnen und Mitschüler
  2. Kein Schubsen oder Drängeln
  3. Plätze zügig einnehmen
  4. Taschen vor die Füße stellen
  5. Während der Fahrt sitzen bleiben
  6. Kein Toben oder Turnen
  7. Ruhiges Verhalten, leises Sprechen
  8. Keine Gegenstände werfen
  9. Müll mitnehmen
  10. Kein Essen und Trinken
  11. Vor dem Aussteigen Sachen prüfen

6. Sicherer Schulweg

  • Eltern sind verantwortlich.
  • Schule unterstützt durch Verkehrserziehung (Straßenüberquerung, Verkehrsregeln).
  • Regelmäßige Aufklärung über Gefahren an Haltestellen und im Bus.

7. Besonderheiten und Einzelfälle

  • Verlassen des Schulgeländes nur mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
  • Die Aufsicht endet nach Unterrichtsschluss bzw. Ende der Ganztagsangebote.
konzepte/aufsichtskonzept.txt · Zuletzt geändert: von maria.kruse