Inhaltsverzeichnis
Unterricht
Übersicht
1. Schulplaner
Um sicherzustellen, dass der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule in Bezug auf Gleichheit erfüllt wird, ist der Schulplaner als verbindliches Unterrichtsmaterial anzuschaffen und Teil der Ausstattungspflicht der Erziehungsberechtigten. Der Schulplaner dient der Unterrichtsorganisation und enthält alle wesentlichen Informationen über unsere Schule.
2. Unterrichtsbeginn und –ende, Buszeiten
Unterrichtsbeginn: 8.15 Uhr (Bus), Aufsicht ab 8:00 Uhr Unterrichtsende: 11:50 Uhr / 13:10 Uhr / 14:45 Uhr / 15:45 Uhr
Vorzeitige Entlassungen von schulischen Veranstaltungen bedürfen eines rechtzeitig gestellten Antrages durch die Erziehungsberechtigten sowie der Genehmigung der Klassenlehrkraft bzw. Schulleitung.
Die Verlässlichkeit der Grundschule Wachtum endet um 13:10 Uhr. Eine weitere Abholzeit wird um 14:45 Uhr angeboten, hier findet kein Bustransport statt. Nach dem individuellen Ende des Schultages verlassen Schülerinnen und Schüler das Schulgebäude und das Schulgelände. Eine Beaufsichtigung über die Unterrichtszeiten hinaus ist nicht gegeben.
3. Sicherer Schulweg, Schülerbeförderung und Bushaltestelle
Eltern sind für die Sicherheit auf dem Schulweg verantwortlich. Die Schülerbeförderung durch Busse wird durch den Landkreis Cloppenburg übernommen; dieser hat Regeln zum Verhalten während der Busfahrt aufgestellt.
Die Grundschule Wachtum trifft zusätzlich Maßnahmen, um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten: Die Schülerinnen und Schüler werden zu Beginn des Schuljahres über sicheres Verhalten an der Bushaltestelle, beim Überqueren der Straße und während der Busfahrt informiert und sensibilisiert.
An der Bushaltestelle und beim Ein- und Aussteigen wird die Einhaltung der Sicherheitsregeln durch eine Lehrkraft oder Aufsichtsperson überwacht.
Beim Warten an der Bushaltestelle und während der Busfahrt halten die Schülerinnen und Schüler die vorgeschriebenen Verhaltensregeln ein, um Konflikte und Unfälle zu vermeiden.
Zum Schutz der Kinder, die den Schulweg mit dem Fahrrad oder zu Fuß zurücklegen, lernen sie zusätzlich im Unterricht sicheres Verhalten im Straßenverkehr, z. B. das richtige Überqueren von Straßen und das Einhalten von Ampel- und Verkehrsregeln.
4. Pausen und Aufsicht
Nach dem Unterricht stellen Lehrkräfte sicher, dass alle Schülerinnen und Schüler den Unterrichtsraum verlassen haben. Anschließend begeben sich alle zügig in die Pause, zur Betreuung oder in den Ganztag.
Während der großen Pausen begeben sich die Schülerinnen und Schüler auf den Schulhof, wo mindestens eine Aufsichtsperson anwesend ist. Bei schlechtem Wetter bleiben sie in den Klassenräumen und beschäftigen sich leise (siehe Erziehungskonzept – Pausenregeln). Mindestens eine Aufsichtsperson achtet auf die Einhaltung dieser Regelung.
5. Versäumnisse und Nachweise
Die schriftliche Bestätigung von Versäumnissen ist Sache der Erziehungsberechtigten und muss über den Elternaccount auf dem Iserv erfolgen. Bei längeren Krankheitszeiten von 3 Tagen oder mehr ist der Schule eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
Eltern benachrichtigen die Schule vor Unterrichtsbeginn bis spätestens 8:30 Uhr über das Abwesenheitsmodul auf dem Iserv, wenn ihr Kind krank ist. Sollte ein Kind unentschuldigt fehlen und auf Rückruf niemand erreichbar sein, behält sich die Schule vor, die Polizei einzuschalten.
Versäumte Unterrichtsinhalte müssen nachgearbeitet werden; entsprechende Aufgaben werden gegebenenfalls von den Lehrkräften über den Iserv zur Verfügung gestellt.
6. Fehlzeiten
Unentschuldigtes Fehlen von Schülerinnen und Schülern für mehr als 3 Tage oder 20 Schulstunden in einem Monat gilt als Verstoß gegen die Schulpflicht und wird in der Schülerakte vermerkt. Bei anhaltendem Verstoß gegen die Schulpflicht wird die Situation den zuständigen Behörden (z. B. Jugendamt oder Ordnungsamt) gemeldet.
7. Beurlaubungen
Befreiung vom Unterricht für einen Tag aus triftigen Gründen muss rechtzeitig schriftlich und begründet bei der Klassenlehrkraft beantragt werden. Befreiungen für mehr als einen Tag müssen rechtzeitig und begründet bei der Schulleitung beantragt werden.
Es gelten besondere Bestimmungen für Befreiungsanträge vor und nach Ferienzeiten oder Wochenenden. Die Entscheidung über Befreiungen bis zu drei Monaten und andere verbindliche schulische Veranstaltungen trifft die Schulleitung; für weitergehende Befreiungen ist die Landesschulbehörde zuständig.
8. Allgemeines Verhalten im Schulgebäude
Das richtige Verhalten im Schulgebäude ist von großer Bedeutung, um eine sichere und angenehme Lernumgebung zu gewährleisten.
Dazu gehören:
- Ruhe und Ordnung in Klassen, Fluren und Gemeinschaftsbereichen,
- sorgsamer Umgang mit Material und Einrichtung,
- respektvolles Verhalten gegenüber Lehrkräften, Personal, Mitschüler:innen und Eigentum der Schule,
- Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit bei schulischen Verpflichtungen.
9. Fachräume / Sportstätten
Fachräume dürfen nur unter Anwesenheit einer Lehrkraft betreten werden – unabhängig davon, ob die Tür offen oder verschlossen ist.
Während des Sportunterrichts nehmen alle Schülerinnen und Schüler mit Sportschuhen und zweckmäßiger Sportkleidung teil. Straßenschuhe dürfen in der Sporthalle nur nach gründlicher Reinigung getragen werden.
Uhren, Ringe, Ketten, Ohrringe, Hals- und Armbänder müssen abgelegt werden. Wenn Ohrringe oder Piercings nicht entfernt werden können, müssen sie abgeklebt werden.
Schülerinnen und Schüler mit Sehhilfe dürfen ausschließlich geeignete Sportbrillen oder Kombinationsbrillen tragen, die mit einem Augenarzt besprochen wurden. Die Verantwortung liegt bei den Erziehungsberechtigten. Die Teilnahme am Sportunterricht ohne geeignete Sportbrille ist nicht gestattet.
Von Oktober bis Ostern gilt laut den Regeln für den Schwimmunterricht die Mützenpflicht nach dem Schwimmen.
10. Mensa
Bei Anmeldungen zum Ganztag nimmt das Kind am gemeinsamen Mittagessen in der Mensa teil. Es gibt zwei Varianten:
- Mitgebrachte Mahlzeit (Eltern achten auf mikrowellengeeignete Behälter)
- Teilnahme am kostenpflichtigen Schulessen (Speiseplan auf der Homepage)
In der Mensa gelten angemessene Umgangsformen und Tischsitten:
- Wir essen gemeinsam und respektieren das Essen und die Gespräche der anderen.
- Wir waschen uns vor dem Essen die Hände.
- Wir nehmen nur so viel, wie wir verzehren können.
- Wir achten darauf, Essen nicht zu verschwenden.
- Wir bedanken uns bei den Mitarbeitenden der Kantine.
- Wir sprechen nicht mit vollem Mund und achten auf höfliche Tischmanieren.
- Wir räumen unseren Platz auf und hinterlassen die Mensa sauber.
- Wir folgen den Anweisungen des Mensapersonals.
