Inhaltsverzeichnis
Fehlverhalten und Pflichtverletzungen
Übersicht
1. Verantwortung und Pflichten
Es ist unbedingt erforderlich, den Anordnungen und Weisungen des gesamten schulischen Personals bedingungslos Folge zu leisten. Dies betrifft sowohl Unterrichtssituationen als auch Pausen, Ausflüge und alle weiteren schulischen Veranstaltungen.
Die Einhaltung der Schulordnung dient dem Schutz und dem Wohl aller Beteiligten. Sie bildet die Grundlage für ein sicheres, respektvolles und lernförderliches Miteinander.
Jede Schülerin und jeder Schüler trägt Verantwortung für das eigene Verhalten und dessen Auswirkungen auf die Schulgemeinschaft.
2. Folgen bei Verstößen
Verstöße gegen diese Schulordnung können pädagogische, schulrechtliche, strafrechtliche oder zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Je nach Schwere und Häufigkeit des Fehlverhaltens werden Erziehungsmaßnahmen oder Ordnungsmaßnahmen angewendet. Dabei wird immer das Prinzip der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt.
Zu den möglichen Maßnahmen gehören unter anderem:
- erzieherische Gespräche und schriftliche Vereinbarungen,
- Benachrichtigung der Eltern,
- zusätzliche Aufgaben zur Wiedergutmachung,
- zeitweise Entziehung besonderer Rechte,
- oder schulrechtliche Ordnungsmaßnahmen nach § 61 NSchG.
Das Ziel aller Maßnahmen ist nicht die Bestrafung, sondern die Reflexion des eigenen Handelns und die Wiederherstellung eines guten Miteinanders.
3. Rechtsgrundlage
Alle Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen erfolgen auf Grundlage von § 61 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) in Verbindung mit den Bestimmungen des Gesundheits- und Präventionskonzeptes.
Darüber hinaus gelten die allgemeinen Vorschriften des Schulrechts sowie die Bestimmungen zum Schutz der Kinderrechte und der persönlichen Würde.
