Inhaltsverzeichnis
Besondere Regelungen
Schulhund
Um den respektvollen und sicheren Umgang mit dem Schulhund zu gewährleisten, gelten folgende Regeln:
- Sicherheit und Respekt: Vor jeder Interaktion mit dem Schulhund ist die Zustimmung der Lehrkraft einzuholen. Jegliche Annäherung erfolgt behutsam und ruhig.
- Richtiges Streicheln: Erlaubtes Streicheln des Schulhundes geschieht entlang des Fells, wobei die Augen, Ohren und Pfoten vermieden werden.
- Füttern: Der Schulhund erhält nur Nahrungsmittel, die von der Lehrkraft genehmigt wurden, und wird keinesfalls mit eigenem Essen gefüttert.
- Ruhephasen: Während Ruhezeiten des Hundes wird er ungestört gelassen, wenn er sich an seinem Platz befindet.
- Hygiene: Nach dem Kontakt mit dem Schulhund ist Händewaschen obligatorisch, um die Sauberkeit zu gewährleisten.
- Verantwortung: Die Anweisungen der Lehrkraft bezüglich des Umgangs mit dem Schulhund sind zu befolgen.
- Rücksichtnahme: Auf Mitschüler, die allergisch sind oder Angst vor Hunden haben, wird Rücksicht genommen, um ein angenehmes Schulklima zu erhalten.
Freiarbeit / Arbeit in Kleingruppen
Im Sinne des Bildungsauftrages (Niedersächsisches Schulgesetz §2) ist es Aufgabe der Schule, die Bereitschaft und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler zu fördern, selbstständig und in Teamarbeit zu lernen und Leistungen zu erbringen.
Zu diesem Zweck stellt die Schule Lehrkräften und Schülern Erfahrungsräume und Gestaltungsfreiheit zur Verfügung, die für die Erfüllung dieses Bildungsauftrages erforderlich sind.
Die Schülerinnen und Schüler lernen sowohl gemeinsam in der Klassengemeinschaft als auch in Kleingruppen in verschiedenen Arbeitsräumen, die von der Schule zur Verfügung gestellt werden.
In Phasen der Gruppen- und Partnerarbeit außerhalb des Klassenraums achten die Schülerinnen und Schüler auf eine angemessene Lautstärke, um andere Lerngruppen nicht zu stören. Die Lehrkraft führt eine kontinuierliche, aktive und präventive Aufsicht.