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schulordnung:04_unterricht

Unterricht

Schulplaner

Um sicherzustellen, dass der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule in Bezug auf Gleichheit erfüllt wird, ist der Schulplaner als verbindliches Unterrichtsmaterial anzuschaffen und Teil der Ausstattungspflicht der Erziehungsberechtigten. Der Schulplaner dient der Unterrichtsorganisation und enthält alle wesentlichen Informationen über unsere Schule.

2. Unterrichtsbeginn und –ende, Buszeiten

Unterrichtsbeginn: 8.15 Uhr (Bus), Aufsicht ab 8:00 Uhr

Unterrichtsende:

11:50 Uhr (Bus)

13:10 Uhr (Bus)

14:45 Uhr (2. Abholzeit, kein Bus)

15.45 Uhr (Bus, Ganztag)

Vorzeitige Entlassungen von schulischen Veranstaltungen bedürfen eines rechtzeitig gestellten Antrages durch die Erziehungsberechtigten sowie der Genehmigung der Klassenlehrkraft bzw. Schulleitung.

Die Verlässlichkeit der Grundschule Wachtum endet um 13:10 Uhr. Eine weitere Abholzeit wird um 14:45 Uhr angeboten, hier findet kein Bustransport statt. Die Eltern sind für den sicheren Schulweg zuständig.

Nach dem individuellen Ende des Schultages verlassen Schülerinnen und Schüler das Schulgebäude und das Schulgelände. Eine Beaufsichtigung über die Unterrichtszeiten hinaus ist nicht gegeben.

3. Sicherer Schulweg, Schülerbeförderung und Bushaltestelle

Eltern sind für die Sicherheit auf dem Schulweg verantwortlich. Die Schülerbeförderung durch Busse wird durch den Landkreis Cloppenburg übernommen, dieser hat Regeln zum Verhalten während der Busfahrt aufgestellt.

Die Grundschule Wachtum trifft zusätzlich Maßnahmen, um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten: Die Schülerinnen und Schüler werden zu Beginn des Schuljahres über sicheres Verhalten an der Bushaltestelle, beim Überqueren der Straße und während der Busfahrt informiert und sensibilisiert.

An der Bushaltestelle und beim Ein- und Aussteigen wird die Einhaltung der Sicherheitsregeln durch eine Lehrkraft oder eine Aufsichtsperson überwacht.

Beim Warten an der Bushaltestelle und während der Busfahrt halten die Schülerinnen und Schüler die vorgeschriebenen Verhaltensregeln ein, um Konflikte und Unfälle zu vermeiden.

Zum Schutz unserer Schülerinnen und Schüler, die den Schulweg mit dem Fahrrad oder zu Fuß zurücklegen, lernen die Kinder zusätzlich im Unterricht sicheres Verhalten im Straßenverkehr, wie zum Beispiel das richtige Überqueren von Straßen und das Einhalten von Ampel- und Verkehrsregeln.

4. Pausen und Aufsicht

Nach dem Unterricht stellen Lehrkräfte sicher, dass alle Schülerinnen und Schüler den Unterrichtsraum verlassen haben. Anschließend begeben sich alle Schülerinnen und Schüler zügig in die Pause, zur Betreuung der Verlässlichkeit oder zum Ganztagsangebot, bzw. verlassen die Schule.

Während der großen Pausen begeben sich die Schülerinnen und Schüler unverzüglich auf den Schulhof, wo mindestens eine Aufsichtsperson anwesend ist.

Bei schlechtem Wetter bleiben die Schülerinnen und Schüler in den Klassenräumen und beschäftigen sich leise (siehe „Pausenregeln“ im schuleigenen Erziehungskonzept). Mindestens eine Aufsichtsperson achtet auf die Einhaltung dieser Regelung.

5. Versäumnisse und Nachweise

Die schriftliche Bestätigung von Versäumnissen ist Sache der Erziehungsberechtigten und muss über den Elternaccount auf dem Iserv erfolgen. Bei längeren Krankheitszeiten von 3 Tagen oder länger ist der Schule eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

Eltern benachrichtigen die Schule vor Unterrichtsbeginn bis spätestens 8:30 Uhr über das Abwesenheitsmodul auf dem Iserv, wenn ihr Kind krank ist. Sollte ein Kind unentschuldigt fehlen und auf Rückruf niemand erreichbar sein, behalten wir es uns vor, die Polizei einzuschalten.

Versäumte Unterrichtsinhalte müssen nachgearbeitet werden, entsprechende Aufgaben werden gegebenenfalls von den Lehrkräften über den Iserv zur Verfügung gestellt.

6. Fehlzeiten

Unentschuldigtes Fehlen von Schülerinnen und Schülern für mehr als 3 Tage oder 20 Schulstunden in einem Monat gilt als Verstoß gegen die Schulpflicht und wird in der Schülerakte vermerkt. Bei anhaltendem Verstoß gegen die Schulpflicht wird die Situation den zuständigen Behörden wie dem Jugendamt oder dem Ordnungsamt gemeldet.

7. Beurlaubungen

Befreiung vom Unterricht für einen Tag aus triftigen Gründen muss rechtzeitig schriftlich und begründet bei der Klassenlehrkraft über das Abwesenheitsmodul auf dem Iserv beantragt werden. Befreiungen für mehr als einen Tag müssen rechtzeitig und begründet bei der Schulleitung beantragt werden. Es gelten besondere Bestimmungen für Befreiungsanträge vor und nach Ferienzeiten/Wochenenden. Die Entscheidung über Befreiungen von der Schule bis zu drei Monaten und anderen verbindlichen schulischen Veranstaltungen trifft die Schulleitung, während die Landesschulbehörde für weitergehende Befreiungen zuständig ist.

8. Allgemeines Verhalten im Schulgebäude

Das richtige Verhalten im Schulgebäude ist von großer Bedeutung, um eine sichere und angenehme Lernumgebung für Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. Dazu gehören Maßnahmen wie das Einhalten von Ruhe und Ordnung in den Klassenzimmern, Fluren und Gemeinschaftsbereichen sowie umweltgerechtes Verhalten und sorgfältiger Umgang mit den vorhandenen Ressourcen.

Ebenso ist respektvolles Verhalten gegenüber Lehrkräften und weiterem schulischen Personal, Mitschülern und dem Eigentum der Schule unerlässlich. Pünktlichkeit bei Unterrichtsbeginn und Verlässlichkeit bei schulischen Verpflichtungen tragen ebenfalls zu einer positiven Atmosphäre bei.

9. Fachräume / Sportstätten

Fachräume dürfen nur unter Anwesenheit einer Lehrkraft betreten werden, unabhängig davon, ob die Tür offen oder verschlossen ist. Während des Sportunterrichts nehmen alle Schülerinnen und Schüler mit Sportschuhen und zweckmäßiger Sportkleidung teil. Straßenschuhe dürfen in der Sporthalle nur nach gründlicher Reinigung getragen werden. Uhren, Ringe, Ketten, Ohrringe, Hals- und Armbänder müssen abgelegt werden. Wenn Ohrringe und Piercings nicht entfernt werden können, müssen sie abgeklebt werden.

Schülerinnen und Schüler mit Sehhilfe dürfen ausschließlich entsprechende Sportbrillen oder Kombinationsbrillen tragen, die mit einem Augenarzt besprochen wurden und als sporttauglich gelten. Die Verantwortung liegt bei den Erziehungsberechtigten.

Die Teilnahme am Sportunterricht ohne geeignete Sportbrille ist nicht gestattet. Von Oktober bis Ostern bzw. mit Start der Hallenbadsaison gilt bei uns laut unseren Regelungen für den Sport- & Schwimmunterricht die Mützenpflicht nach dem Schwimmunterricht.

10. Mensa

Bei Anmeldungen zum Ganztag nimmt das Kind am gemeinsamen Mittagessen in der Mensa teil.

Der Speiseplan wird von den Küchenkräften in Absprache mit dem Schulträger (Stadt Löningen) erstellt. Sollte Ihre Kind zum Essen angemeldet sein, aber das angebotene Menü sagt Ihnen nicht zu, melden Sie sich gerne zeitnah. Wir finden sicher eine Lösung.

Für die Mittagsverpflegung stehen zwei Varianten zur Auswahl:

  1. Das Kind bringt selber eine Mahlzeit mit (falls diese erwärmt werden soll, ist von Seiten der Eltern auf mikrowellengeeignete Behälter zu achten).
  2. Das Kind nimmt am kostenpflichtigen Schulessen teil (Speiseplan auf der Homepage einsehbar).

In der Mensa gelten allgemein übliche angemessene Umgangsformen und Tischsitten:

  • In der Mensa essen wir gemeinsam und respektieren das Essen und die Gespräche der anderen.
  • Wir waschen uns vor dem Essen die Hände und achten auf Hygiene.
  • Wir nehmen nur so viel Essen, wie wir auch wirklich verzehren können.
  • Wir achten darauf, dass wir unseren Teller leer essen und nichts verschwenden.
  • Wir stehen höflich an, um unser Essen zu bekommen, und bedanken uns bei den Kantinenmitarbeitern.
  • Wir sprechen nicht mit vollem Mund und achten darauf, nicht zu schlürfen, zu rülpsen oder zu schmatzen, da dies unhöflich ist.
  • Wir benutzen eine Serviette, um den Mund zu säubern.
  • Wir räumen unseren Platz auf und hinterlassen die Mensa sauber und ordentlich.
  • Wir benutzen unsere Bestecke und Geschirr sorgsam und behutsam.
  • Wir beachten die Anweisungen des Mensapersonals und folgen den geltenden Regeln und Abläufen.

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schulordnung/04_unterricht.txt · Zuletzt geändert: von maria.kruse