schulordnung:02_geltungsbereich
Geltungsbereich
Die Schulordnung bildet eine Ergänzung zu allen bestehenden Gesetzen, Verordnungen und Erlassen, die den Schulbetrieb in Niedersachsen inhaltlich und organisatorisch regeln, wie
- das Niedersächsische Schulgesetz und weitere die Schule betreffenden Gesetze
- die Versetzungsverordnung und weitere Verordnungen und Verwaltungsvorschriften
- den Grundsatzerlass über die Arbeit in der Grundschule und andere Erlasse
Sie gilt für alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Eltern und Besucher der Schule und findet Anwendung bei allen schulischen Veranstaltungen innerhalb und außerhalb des Unterrichts und des Schulgeländes.
Rechtsgrundlage der Schulordnung ist das Schulverhältnis (Erl.1 zu § 58). Es ist gestützt auf das Recht auf Bildung und die allgemeine Schulpflicht nach Art 1 und 2 NV.
Das Schulgelände umfasst das Schulgebäude und den Pausenhof in Wachtum sowie die für den Schulsport genutzten Anlagen der Stadt Löningen.
Die Amtssprache ist Deutsch.
schulordnung/02_geltungsbereich.txt · Zuletzt geändert: von maria.kruse