konzepte:paedagogisch:foerder_forder:foerderung:start
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung für Kinder
Jedes Kind lernt anders. Wir unterstützen dort, wo Hilfe nötig ist (Förderung).
1) Angebote an unserer Schule
- Sprachförderung / DaZ (Deutsch als Zweit- und Bildungssprache)
- Lesen & Schreiben stärken (LRS)
- Mathematik fördern
- Soziales Lernen & Prävention
- Sonderpädagogische Unterstützung (z. B. Lernen, Sprache, Hören/Sehen, körperlich-motorische, emotionale & soziale Entwicklung, geistige Entwicklung)
2) So läuft Unterstützung ab
- Beobachten & Sprechen: Lehrkräfte schauen auf Lernstände und sprechen mit Ihnen.
- Planen: Ziele, Dauer und passende Formate (Unterricht, Kleingruppe, Ganztag, KOV) werden vereinbart.
- Start & Begleitung: Ihr Kind nimmt teil; wir geben Rückmeldungen.
- Anpassen: Wir prüfen die Wirkung und passen Maßnahmen bei Bedarf an.
- Wenn mehr Hilfe nötig ist: Die Schule kann – immer mit Ihnen zusammen – das Verfahren zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung einleiten. Ablauf und Zuständigkeiten sind geregelt (Diagnostik, Entscheidung, Maßnahmen).
3) Was schreibt das Land Niedersachsen vor? (kurz)
- Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG): Jedes Kind wird individuell gefördert; Nachteile werden möglichst ausgeglichen.
- Grundsatzerlass „Die Arbeit in der Grundschule“: Diagnose, individuelle Förderung, Zusammenarbeit mit Eltern, Dokumentation der Lernentwicklung.
- Ganztag: Unterricht und zusätzliche Angebote (Förder-/Forderbausteine) greifen ineinander.
- Sonderpädagogische Unterstützung: Verordnung und Ergänzende Bestimmungen regeln Verfahren und Maßnahmen.
- Deutschförderung (DaZ/DaB): Zusätzliche Sprachförderung für Schülerinnen und Schüler ohne ausreichende Deutschkenntnisse.
Stand: stand_fusszeile.txt z. B. „Oktober 2025“ Kontakt: Schulbüro • Klassenlehrkraft • Schulsozialarbeit
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