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konzepte:paedagogisch:foerder_forder:foerderung:start

Unterstützung für Kinder

Jedes Kind lernt anders. Wir unterstützen dort, wo Hilfe nötig ist (Förderung).

1) Angebote an unserer Schule

  • Sprachförderung / DaZ (Deutsch als Zweit- und Bildungssprache)

Sprachförderung / DaZ

  • Lesen & Schreiben stärken (LRS)

LRS-Förderung

  • Mathematik fördern

Mathe-Förderung

  • Soziales Lernen & Prävention

Soziales Lernen

  • Sonderpädagogische Unterstützung (z. B. Lernen, Sprache, Hören/Sehen, körperlich-motorische, emotionale & soziale Entwicklung, geistige Entwicklung)

Sonderpädagogische Unterstützung

2) So läuft Unterstützung ab

  1. Beobachten & Sprechen: Lehrkräfte schauen auf Lernstände und sprechen mit Ihnen.
  2. Planen: Ziele, Dauer und passende Formate (Unterricht, Kleingruppe, Ganztag, KOV) werden vereinbart.
  3. Start & Begleitung: Ihr Kind nimmt teil; wir geben Rückmeldungen.
  4. Anpassen: Wir prüfen die Wirkung und passen Maßnahmen bei Bedarf an.
  5. Wenn mehr Hilfe nötig ist: Die Schule kann – immer mit Ihnen zusammen – das Verfahren zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung einleiten. Ablauf und Zuständigkeiten sind geregelt (Diagnostik, Entscheidung, Maßnahmen).

Mehr dazu auf der Unterseite

3) Was schreibt das Land Niedersachsen vor? (kurz)

  • Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG): Jedes Kind wird individuell gefördert; Nachteile werden möglichst ausgeglichen.
  • Grundsatzerlass „Die Arbeit in der Grundschule“: Diagnose, individuelle Förderung, Zusammenarbeit mit Eltern, Dokumentation der Lernentwicklung.
  • Ganztag: Unterricht und zusätzliche Angebote (Förder-/Forderbausteine) greifen ineinander.
  • Sonderpädagogische Unterstützung: Verordnung und Ergänzende Bestimmungen regeln Verfahren und Maßnahmen.
  • Deutschförderung (DaZ/DaB): Zusätzliche Sprachförderung für Schülerinnen und Schüler ohne ausreichende Deutschkenntnisse.

Stand: stand_fusszeile.txt z. B. „Oktober 2025“ Kontakt: Schulbüro • Klassenlehrkraft • Schulsozialarbeit

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