Die genannten Anlagen sind integraler Bestandteil der Schulordnung. Sie ergänzen und konkretisieren die Bestimmungen dieser Ordnung und gelten verbindlich für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft.
Dazu zählen insbesondere:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Schulordnung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die Grundschule Wachtum verpflichtet sich, für unwirksame Regelungen eine möglichst ähnliche, wirksame Regelung zu treffen, die dem Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmung entspricht.
Änderungen oder Ergänzungen der Schulordnung werden von der Gesamtkonferenz beschlossen und sind den Eltern schriftlich oder digital über den IServ-Kommunikationskanal mitzuteilen.
Diese Schulordnung tritt mit Beschlussfassung der Gesamtkonferenz in Kraft und hat unbefristete Gültigkeit.
Sie ersetzt frühere Fassungen und wird regelmäßig überprüft, um sie an aktuelle pädagogische, organisatorische und rechtliche Entwicklungen anzupassen.
Verabschiedet durch die Gesamtkonferenz der Grundschule Wachtum am 1. August 2025