Um den respektvollen und sicheren Umgang mit dem Schulhund zu gewährleisten, gelten folgende Regeln:
Sicherheit und Respekt: Vor jeder Interaktion mit dem Schulhund Oskar ist die Zustimmung der Lehrkraft einzuholen. Jegliche Annäherung erfolgt behutsam und ruhig.
Richtiges Streicheln: Das Streicheln des Hundes erfolgt entlang des Fells – Augen, Ohren und Pfoten werden vermieden.
Füttern: Der Schulhund erhält ausschließlich Futter, das von der Lehrkraft genehmigt wurde. Eigenes Essen darf nicht gegeben werden.
Ruhephasen: Während der Ruhezeiten wird der Schulhund nicht gestört. Wenn er sich an seinem Platz befindet, ist Ruhe zu bewahren.
Hygiene: Nach dem Kontakt mit dem Schulhund ist Händewaschen obligatorisch, um Sauberkeit und Hygiene zu gewährleisten.
Verantwortung: Den Anweisungen der Lehrkraft zum Umgang mit dem Hund ist stets Folge zu leisten.
Rücksichtnahme: Auf Mitschüler:innen, die allergisch sind oder Angst vor Hunden haben, wird Rücksicht genommen. So bleibt das Miteinander angenehm und sicher für alle.
Im Sinne des Niedersächsischen Schulgesetzes (§ 2) ist es Aufgabe der Schule, die Bereitschaft und Fähigkeit der Schülerinnen und Schüler zu fördern, selbstständig und in Teamarbeit zu lernen und Leistungen zu erbringen.
Zu diesem Zweck stellt die Schule Lernräume bereit, die selbstständiges Arbeiten in Gruppen ermöglichen und fördern.
Während der Freiarbeit oder Arbeit in Kleingruppen gilt:
Diese Arbeitsform unterstützt die individuelle Förderung und stärkt soziale Kompetenzen wie Selbstorganisation, Verantwortung und Zusammenarbeit. Sie ist Bestandteil moderner Unterrichtskultur und wird insbesondere im Rahmen von Konzepten wie dem FREI DAY – Lernen für nachhaltige Entwicklung umgesetzt.