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Besondere Regelungen

Schulhund

Um den respektvollen und sicheren Umgang mit dem Schulhund zu gewährleisten, gelten folgende Regeln:

Freiarbeit / Arbeit in Kleingruppen

Im Sinne des Bildungsauftrages (Niedersächsisches Schulgesetz §2) ist es Aufgabe der Schule, die Bereitschaft und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler zu fördern, selbstständig und in Teamarbeit zu lernen und Leistungen zu erbringen.

Zu diesem Zweck stellt die Schule Lehrkräften und Schülern Erfahrungsräume und Gestaltungsfreiheit zur Verfügung, die für die Erfüllung dieses Bildungsauftrages erforderlich sind.

Die Schülerinnen und Schüler lernen sowohl gemeinsam in der Klassengemeinschaft als auch in Kleingruppen in verschiedenen Arbeitsräumen, die von der Schule zur Verfügung gestellt werden.

In Phasen der Gruppen- und Partnerarbeit außerhalb des Klassenraums achten die Schülerinnen und Schüler auf eine angemessene Lautstärke, um andere Lerngruppen nicht zu stören. Die Lehrkraft führt eine kontinuierliche, aktive und präventive Aufsicht.


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