Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Bestimmungen und Verhaltensregeln

1. Notfälle

Für den Fall von Notfällen gelten die festgelegten Notfallpläne und Brandschutzbestimmungen. Jeglichen Anweisungen des schulischen Personals ist uneingeschränkt Folge zu leisten, insbesondere den Weisungen der Lehrkräfte. Die genauen Einzelheiten sind den Sicherheits-, Notfall- und Brandschutzkonzepten zu entnehmen.

2. Wertgegenstände, Haftungsausschluss und Nutzung digitaler Endgeräte (auch Smartwatches)

Die Schule haftet grundsätzlich nicht für die mitgebrachten (Wert-)Gegenstände der Schülerinnen und Schüler, wie beispielsweise für Smartwatches bzw. Handys und Spielzeuge.

Während des regulären Schulbetriebs ist die Nutzung von internetfähigen Mobilfunkgeräten (auch Smartwatches) und anderen elektronischen Geräten aus folgenden Gründen untersagt:

  1. Kinder können sich im Unterricht nicht konzentrieren und werden gestört, weil sie angerufen werden oder Nachrichten verschickt und erhalten werden.
  2. Interaktive Uhren haben unter anderem eine Foto– und Videofunktion sowie Diktierfunktion. Viele Kinder sind im Umgang mit diesen Uhren überfordert und es kommt zu unerlaubten Foto– und Filmaufnahmen von Mitschülerinnen und Mitschülern und damit zum Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild.
  3. Smartwatches können über eine Abhörfunktion verfügen. Dies verstößt gegen den Datenschutz. Die Bundesnetzagentur weist die Schulen darauf hin, Smartwatches, die über eine verbotene Abhörfunktion verfügen, dem Schüler sofort abzunehmen.

Der sogenannte „Schulmodus“, der bei vielen Modellen eingestellt werden kann und die Bedienung einschränken soll, bringt wenig, wenn er „vergessen“ wird. Dies zu kontrollieren gehört nicht zu den Aufgaben der Lehrkräfte.

Während der Unterrichtszeiten gibt die Lehrkraft den Zeittakt vor und kein Schüler verpasst seine Pause. Sollten sich Abholmodalitäten ändern, teilen Sie uns dies bitte rechtzeitig telefonisch oder über den Iserv mit.

Aus pädagogischen Gründen müssen Smartwatches (ebenso wie Handys) während der Unterrichtszeit momentan ausgeschaltet in der Schultasche aufbewahrt werden.

Wir bitten Sie, mit Ihrem Kind zu Hause über den Gebrauch dieser Uhren zu sprechen. Missbräuchliche Verwendung solcher Geräte, wie beispielsweise Persönlichkeitsrechtsverletzungen oder Täuschungsversuche, kann zu schulrechtlichen Konsequenzen führen und in schweren Fällen auch straf- und zivilrechtliche Folgen haben. Lediglich in Absprache mit der Klassenlehrkraft sind Ausnahmen zugelassen, wie beispielsweise das Mitbringen von Kuscheltieren zur Erleichterung des Schulalltags oder in familiären Ausnahmesituationen. Die Schule stellt eigene Bälle, Spielgeräte und verschiedene Spiele für die Pausen, die Betreuungszeit sowie den Ganztag zur Verfügung.

3. Verbot von Waffen und gefährlichen Gegenständen

Das Mitbringen von Waffen, waffenähnlichen Gegenständen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist untersagt. Dazu zählen beispielsweise Messer, Schlagringe, Baseballschläger, gefährliche Werkzeuge, Feuerwerkskörper und Reizgas. Auch Gegenstände wie Streichhölzer, Feuerzeuge oder selbstgefertigte Objekte, die anderen Schaden zufügen könnten, sind verboten. Unerlaubte Gegenstände werden eingezogen und in der Regel nur persönlich an die Eltern zurückgegeben.

4. Fotografie und Filmaufnahmen (EU-DSGVO)

Fotografieren, Filmen oder die Veröffentlichung entsprechender Aufnahmen auf dem Schulgelände und im Gebäude sind grundsätzlich untersagt, es sei denn, es liegt die Zustimmung der abgebildeten Personen oder entsprechende Einverständniserklärungen der Schule vor.

5. Aushänge und Veröffentlichungen

Aushänge von Plakaten und sonstigen Mitteilungen (Flyer, Handzettel, Werbung) bedürfen vorheriger Genehmigung durch die Schulleitung.

6. Gegenstände, Bekleidung und Fundsachen

Störende Gegenstände und Kleidung, die den Unterricht beeinträchtigen oder den Schulfrieden stören könnten, können von Lehrkräften untersagt werden.

Alle Fundsachen, die bis zum Ende des Schulhalbjahres nicht abgeholt wurden, werden ordnungsgemäß entsorgt. Fundsachen können in speziellen Behältern im Eingangsbereich der Grundschule eingesehen werden. Für Fundsachen in den Sportanlagen (Sporthalle, Bäder) ist Kontakt mit den Hallenwarten bzw. Schwimmmeistern aufzunehmen.

7. Parken, Flucht- und Transportwege, Fahrräder

Erwachsene, die Schülerinnen und Schüler bringen oder abholen, nutzen bitte die vorgesehenen Parkplätze. Das Halten, Ein- und Aussteigen im Feuerwehrbereich, auf der Busspur oder im Einfahrtsbereich des Schulhofes ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Flucht-, Verkehrs- und Transportwege müssen stets freigehalten werden. Fahrräder sind ausschließlich in den dafür vorgesehenen Bereichen abzustellen, und das Fahrradfahren ist auf dem gesamten Schulhof untersagt.

8. Rauch- und Alkoholverbot

Das Rauchen (einschließlich E-Zigaretten) ist auf dem Schulgelände und im Gebäude strikt untersagt. Ein Verstoß gegen diese Regel führt zum sofortigen Verweis vom Schulgelände. Der Konsum von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln ist ebenfalls auf dem Schulgelände und im Gebäude verboten und führt bei Zuwiderhandlung zum sofortigen Verweis. Die Schulleitung kann unter bestimmten Umständen Ausnahmen für volljährige Personen genehmigen.

9. Vermeidung von Unfällen

Die Sicherheit unserer Schüler hat an unserer Schule oberste Priorität. Um Unfälle zu vermeiden und ein sicheres Umfeld zu gewährleisten, gelten die Maßnahmen und Regeln zum Schutz der Schülerinnen und Schüler des Sicherheitskonzeptes der Grundschule Wachtum.

10. Meldung von Unfällen

Verletzte Schülerinnen und Schüler melden Unfälle unverzüglich den aufsichtführenden Lehrkräften, der Klassenlehrkraft oder im Sportunterricht der Sportlehrkraft. Die betreffende Lehrkraft ist verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten oder zu veranlassen. Anschließend ist der Unfall unverzüglich im Sekretariat zu melden, und gegebenenfalls ist ein Unfallprotokoll zu erstellen.

Wegeunfälle müssen von den Eltern, sobald sie davon Kenntnis erlangen, unter Angabe konkreter Fakten der Schule gemeldet werden. Schülerinnen und Schüler, die nach einem Wegeunfall die Schule erreichen, melden den Unfall bitte sofort der aufsichtführenden Lehrkraft, der Klassenlehrkraft oder im Sekretariat.

Die Eltern kranker oder verletzter Schülerinnen und Schüler werden von der Schule benachrichtigt und holen ihr Kind gegebenenfalls von der Schule ab.

Eltern sind zur Angabe einer Notfalltelefonnummer verpflichtet.

11. Aktualisierung von Kontaktdaten (§31 NSchG)

Alle Änderungen der Kontaktdaten, wie beispielsweise Adresse oder Telefonnummer, sind dem Sekretariat der Schule unverzüglich mitzuteilen. Dadurch kann sichergestellt werden, dass die Erziehungsberechtigten im Notfall umgehend benachrichtigt werden können. Sollten die Kontaktdaten nicht verfügbar sein, wird im Notfall der medizinische Notdienst von der Schule verständigt.

12. Iserv

Unsere Schulserverlösung Iserv ist für die Schülerinnen und Schüler als Arbeitsmedium ab der ersten Klasse zugänglich.

Für Eltern und Lehrkräfte sowie nichtlehrendes Personal ist der Iserv zusätzlich als Kommunikations- und Informationsmedium verpflichtend zu nutzen.

Eltern erhalten für die Zeit, in der ihr Kind die Grundschule Wachtum besucht, einen Zugang zum Elternkommunikationsmodul.

Über dieses Modul werden ihnen Elterninformationen zur Verfügung gestellt, Elternsprechtage koordiniert, Abfragen sowie Krankmeldungen durchgeführt und Kommunikation mit den Lehrkräften ermöglicht. Eltern sind dazu verpflichtet, regelmäßig die Informationen abzurufen und bei Anfrage ihre Einverständniserklärungen dazu abzugeben.

13. Schulfremde Personen und schulische Veranstaltungen

Bei allen schulischen Veranstaltungen ist es grundsätzlich untersagt, Bild- und Tonaufnahmen ohne Einverständnis der betroffenen Personen anzufertigen, zu verbreiten oder zu veröffentlichen. Für die Zusammenarbeit mit externen Partnern gelten neben unserer Schulordnung gegebenenfalls auch die Regelungen unserer Kooperationspartner.


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