Sport- & Schwimmunterricht (GS Wachtum)
Stand: 08.10.2025
Diese Seite fasst die wichtigsten Regelungen für Eltern kompakt zusammen. Grundlage sind die geltenden Bestimmungen zum Schulsport und schulinterne Absprachen.
1) Grundsätzliches zum Sportunterricht
Teilnahme: Sport ist Unterricht und daher verpflichtend. Teilnahme entsprechend der individuellen Möglichkeiten.
Befreiungen:
Kurzfristig (z. B. Erkältung): schriftliche Mitteilung an die Sportlehrkraft; das Kind erhält Ersatzaufgaben (Beobachten, Zählen etc.).
Längerfristig: schriftlicher Antrag; bis 3 Monate entscheidet die Schulleitung, darüber hinaus die Schulbehörde. Ärztliche Bescheinigung kann erforderlich sein.
Sicherheit & Belehrung: Jährliche Sicherheitsunterweisung; Regeln der Sporthalle und Gerätebedienung werden besprochen.
Kleidung & Schmuck: Geeignete Sportkleidung und Hallenschuhe. Haare zusammenbinden. Schmuck/Uhren ablegen (nicht entfernbarer Schmuck wird fachgerecht abgeklebt); kein Kaugummi.
Brillen/Hilfsmittel: Sportbrille empfohlen. Medizinische Hilfsmittel so nutzen, dass keine Gefahr entsteht.
Wege zu Sportstätten: Verhalten auf dem Weg wird vorher besprochen; ggf. Begleitung bei besonderer Gefährdung.
Bewertung: Die Leistungsbewertung orientiert sich an den im Unterricht vermittelten Kompetenzen. Rückmeldungen erfolgen regelmäßig.
Siehe auch: Schulordnung, Aufsichtskonzept.
2) Schwimmunterricht
Schwimmen ist Sportunterricht mit erhöhter Aufsichtspflicht. Vom Betreten bis zum Verlassen der Schwimmstätte gelten besondere Sicherheitsregeln.
Aufsicht & Organisation
Lehrkraft betritt den Beckenbereich zuerst und verlässt ihn zuletzt; Zählkontrollen zu festen Zeitpunkten.
Gruppengröße: Ab > 15 Kindern (Klassen 1–6) ist eine weitere geeignete Aufsichtsperson erforderlich (Ausnahmen nur in klar geregelten Fällen).
Rettungsfähigkeit: Bei Wassertiefe > 1,35 m benötigt die Lehrkraft einen aktuellen Rettungsfähigkeitsnachweis (regelmäßige Auffrischung).
Nichtschwimmer*innen: Möglichst in eigener Lerngruppe mit gesicherten Lernbereichen.
Badbetrieb: Unterricht in abgegrenztem Bereich; kein gleichzeitiger öffentlicher Badebetrieb im Unterrichtsbecken.
Kopfsprünge: Nur bei mind. 1,80 m Wassertiefe.
3) Gesundheit, Wetter & besondere Situationen
Krank/angeschlagen: Kurze schriftliche Info über
Iserv; Teilnahme angepasst oder Ersatzaufgaben.
Wetter/Umwelt (Sport im Freien): Inhalte/Belastung werden bei Hitze, Kälte, Ozon, schlechter Sicht angepasst.
Rad-/Roller-Einheiten: Helm ist Pflicht (auch für Aufsicht), Fahrzeuge müssen verkehrssicher sein.
4) Häufige Fragen (FAQ) – kurz & klar
„Schmuck vergessen – was nun?“ → Abkleben/Nachsichern möglich; sonst keine Teilnahme aus Sicherheitsgründen.
„Ohne Brille unsicher – darf mein Kind mitmachen?“ → Ja, mit Vorsicht und nach Belehrung; Sportbrille empfohlen.
„Mein Kind hat (noch) kein Bronze.“ → Teilnahme im Nichtschwimmerbereich mit gezielten Lernangeboten; Bronze wird im Verlauf angestrebt.
„Wer darf vom Beckenrand springen?“ → Nur nach Freigabe der Lehrkraft und bei ausreichender Wassertiefe.
Mehr Fragen? → Zentrale FAQ
5) Downloads & Kontakt