Unterstützung für Kinder
Jedes Kind lernt anders. Wir unterstützen dort, wo Hilfe nötig ist (Förderung).
1) Angebote an unserer Schule
2) So läuft Unterstützung ab
Beobachten & Sprechen: Lehrkräfte schauen auf Lernstände und sprechen mit Ihnen.
Planen: Ziele, Dauer und passende Formate (Unterricht, Kleingruppe, Ganztag, KOV) werden vereinbart.
Start & Begleitung: Ihr Kind nimmt teil; wir geben Rückmeldungen.
Anpassen: Wir prüfen die Wirkung und passen Maßnahmen bei Bedarf an.
Wenn mehr Hilfe nötig ist: Die Schule kann – immer mit Ihnen zusammen – das Verfahren zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung einleiten. Ablauf und Zuständigkeiten sind geregelt (Diagnostik, Entscheidung, Maßnahmen).
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3) Was schreibt das Land Niedersachsen vor? (kurz)
Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG): Jedes Kind wird individuell gefördert; Nachteile werden möglichst ausgeglichen.
Grundsatzerlass „Die Arbeit in der Grundschule“: Diagnose, individuelle Förderung, Zusammenarbeit mit Eltern, Dokumentation der Lernentwicklung.
Ganztag: Unterricht und zusätzliche Angebote (Förder-/Forderbausteine) greifen ineinander.
Sonderpädagogische Unterstützung: Verordnung und Ergänzende Bestimmungen regeln Verfahren und Maßnahmen.
Deutschförderung (DaZ/DaB): Zusätzliche Sprachförderung für Schülerinnen und Schüler ohne ausreichende Deutschkenntnisse.
Stand: stand_fusszeile.txt z. B. „Oktober 2025“
Kontakt: Schulbüro • Klassenlehrkraft • Schulsozialarbeit