Welche aktuellen Regelungen gelten in Schulen bezüglich Corona?

Welche aktuellen Regelungen gelten in Schulen bezüglich Corona?

Zurzeit gelten in Niedersachsen landesweit folgende Regeln:

Es gilt Präsenzunterricht an allen Schulen, solange die örtlichen Gesundheitsbehörden keine andere Weisung geben.

„Wer krank ist und Symptome hat, bleibt zu Hause, bis Symptomfreiheit gegeben ist – ganz gleich bei welcher Infektion. Zum Schutz anderer“, sagte Kultusministerin Julia Willie Hamburg.

Niedersachsen: Schüler können mit Corona in die Schule | NDR.de – Nachrichten – Niedersachsen

Ansonsten gelten keine Vorschriften.

Die Niedersächsische Corona-Verordnung ist mit Wirkung vom 1. März 2023 aufgehoben.

Mit dem 1. Februar 2023 entfällt die Isolationspflicht bei einer Infektion. Das bedeutet, dass eine fünftägige Isolation sowie ein PCR-Test im Falle eines positiven Selbsttests nicht mehr zwingend vorgeschrieben sind. Wir empfehlen aber, sich auch in Zukunft bei auftretenden Symptomen zu testen und zu Hause zu bleiben sowie die Kontakte zu reduzieren, wenn der Test positiv ist.

Beachten Sie bitte auch bitte alle Hygienemaßnahmen, um zu verhindern, dass sich weitere Personen infizieren, mit denen Sie in einem Haushalt zusammenleben. Sie sollten zudem alle Personen informieren, mit denen Sie in den letzten zwei Tagen vor oder seit der Durchführung des Tests oder dem ersten Auftreten von typischen Symptomen einen engen persönlichen Kontakt hatten. Damit tragen Sie dazu bei, dass Infektionsketten weiterhin schnell unterbrochen werden können.

Bitte überprüfen Sie auch Ihren Impfschutz, denn insbesondere für ältere und vorerkrankte Personen ist und bleibt COVID-19 eine gefährliche Infektionskrankheit.

Damit sind mit Wirkung vom 8. April 2023 alle staatlich geregelten Corona-Schutzmaßnahmen weggefallen.

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