Regelungen zum Ganztag

Regelungen zum Ganztag

Stand Mai 2024

1. Angebot und Anpassung

  • An unserer Schule wird von Montag bis Donnerstag ein Ganztagsangebot bereitgestellt.

2. Tagesstruktur

  • Der Ganztag startet nach dem gemeinsamen Mittagessen um 13:00 Uhr mit einer Lernzeit.
  • An die Lernzeit schließt sich eine Spiel- und Erholungspause an.
  • Ab 14:30 Uhr finden die Arbeitsgemeinschaften (AGs) statt.
  • Der Schultag endet gemeinsam um 15:30 Uhr.

3. Verbindliche Anmeldung

  • Die Anmeldung zum Ganztag erfolgt ausschließlich über ein Online-Formular, das per Elternbrief über den Iserv zur Verfügung gestellt wird.
  • Die Teilnahme am Ganztag ist für ein Halbjahr bindend.
  • Ab- oder Ummeldungen während des Halbjahres sind nicht möglich.
  • AGs werden jeweils zu Beginn eines neuen Schulhalbjahres neu zur Wahl angeboten.

4. Mittagsverpflegung

  • Mit der Anmeldung nimmt das Kind am gemeinsamen Mittagessen teil, wobei zwei Varianten möglich sind:
    • Mitgebrachte Mahlzeit des Kindes
    • Kostenpflichtiges Schulessen
  • Der Preis für ein Menü beträgt zur Zeit 2,80 €.
  • Das Essensgeld ist nach Rechnungserhalt umgehend zu begleichen.
  • Unterstützung für das Essensgeld kann bei Bedürftigkeit beantragt werden.

5. Verhaltensregeln in der Mensa

  • Gemeinsames Essen mit Respekt für das Essen und die Gespräche Anderer.
  • Einhaltung von Hygienestandards und Tischsitten.
  • Rücksichtsvolle Essensaufnahme, keine Verschwendung und ordentliches Verlassen des Platzes.
  • Befolgen der Anweisungen des Mensapersonals und Beachtung der Regeln.

6. Hausaufgabenbetreuung

  • Alle im Ganztag angemeldeten Schülerinnen und Schüler nehmen nach dem Mittagessen an der Hausaufgabenbetreuung teil und können in Ruhe ihre Hausaufgaben machen.
  • Eine komplette Kontrolle der Hausaufgaben ist allerdings nicht möglich und verbleibt weiterhin in der Verantwortung der Eltern.
  • Nicht fertig gestellte Hausaufgaben müssen zu Hause beendet werden.

7. AG-Angebote

  • Im Folgeschuljahr wird es täglich mindestens drei AGs geben.
  • Eine Spiele-AG für die Klassen 1/2 wird jeden Tag angeboten, entsprechend dem Wunsch der Kinder.

8. Versicherungsschutz und Aufsichtspflicht

  • Schüler sind bei schulischen Veranstaltungen versichert.
  • Die Aufsichtspflicht und der Versicherungsschutz entfallen bei Verlassen des Schulgeländes ohne Erlaubnis.

Die hier aufgeführten Bestimmungen sind verbindlich für alle Teilnehmenden des Ganztagsangebots. Wir bitten um Beachtung und Einhaltung dieser Regeln, um einen geregelten und harmonischen Ablauf zu gewährleisten.

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